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   OLG München, 07.07.1987 - 2 UF 1086/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6443
OLG München, 07.07.1987 - 2 UF 1086/87 (https://dejure.org/1987,6443)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.1987 - 2 UF 1086/87 (https://dejure.org/1987,6443)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - 2 UF 1086/87 (https://dejure.org/1987,6443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    VAHRG § 3c
    Versorgungsausgleich; Ausschluß aufgrund der Bagatellklausel; Ausgleich von Anwartschaften auf eine Versicherungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Ermessensentscheidung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1051
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 133/87

    Bemessung von Rentenanwartschaften gegenüber der Bundesanstalt für Angestellte

    Auszug aus OLG München, 07.07.1987 - 2 UF 1086/87
    Hinweis Der Bundesgerichtshof hat die weitere Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gegen die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 7. Juli 1987 mit Beschluß vom 8. Februar 1989 (FamRZ 1989, 1057 = NJW-RR 1989, 581) zurückgewiesen: Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Ausgleich auch kleinerer Beträge tatrichterlich nicht ausgeschlossen wird, solange der Ausgleichsberechtigte das Mindestmaß sozialer Absicherung, die ihm eine Wartezeit von 60 Monaten verschafft, noch nicht erlangt hat.
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87

    Bemessung des Grenzwerts

    Die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Meinung hält den Anwendungsbereich der Vorschrift indessen für zu eng gezogen, wenn sie auf derartige Fälle begrenzt wird; sie versteht sie vielmehr so, daß sich der Grenzwert auf den Ausgleichsbetrag bezieht, der sich nach der Halbierung des Wertunterschiedes als auf den Berechtigten zu übertragendes oder für ihn zu begründendes Anrecht ergibt (vgl. OLG München FamRZ 1987, 1051; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 1052; OLG Bamberg FamRZ 1988, 177; OLG Koblenz - 11. Zivilsenat - FamRZ 1988, 181; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 513; in nicht veröffentlichten Beschlüssen auch OLG Schleswig zu 8 UF 114/87 und OLG Bremen zu 4 UF 58/87; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht § 3 c VAHRG Rz. 1; Glockner FamRZ 1987, 328, 330; Ruland NJW 1987, 345, 347 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bergner SozVers 1987, 65; Michaelis/Sander DAngVers 1987, 86, 89; Maier, Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung, 3. Aufl., S. 460; Rahm/Lardschneider Handbuch V Rz. 509.1; Kemnade FamRZ 1987, 723 und 1160).
  • OLG Koblenz, 29.10.1987 - 11 UF 1019/87

    Ausgleichsbetrag; Bagatellklausel; Anwartschaft; Abänderungsverfahren;

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts München (FamRZ 1987, 1051), daß der Ausschluß der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der unverfallbaren Anwartschaften auf die statische Versicherungsrente auch dazu führt, daß auch später unverfallbar werdende Anwartschaften auf die dynamische Versorgungsrente mit ausgeschlossen werden, und in einem späteren Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG oder bei einer späteren Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gemäß § 1587g BGB nicht mehr berücksichtigt werden können.
  • BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 133/87

    Bemessung von Rentenanwartschaften gegenüber der Bundesanstalt für Angestellte

    Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen; der Beschluß ist in FamRZ 1987, 1051 veröffentlicht.
  • OLG Celle, 28.10.1987 - 17 UF 157/87
    Dies gilt umso mehr, als der durch das Quasisplitting nach § 1 Abs. 3 VAHRG entstehende Verwaltungsaufwand durch die am 1. Januar 1988 in Kraft tretende Regelung des § 10b VAHRG beträchtlich verringert wird (vgl. OLG München FamRZ 1987, 1051).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1987 - 2 UF 147/87
    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht München (FamRZ 1987, 1051) die Auffassung, im Rahmen der Zweitentscheidung nach § 10a VAHRG sei der frühere Ausschluß nach § 3c VAHRG nicht rückgängig zu machen; was einmal ausgeschlossen sei, sei somit unwiederbringlich verloren.
  • OLG Hamm, 03.12.1987 - 3 UF 375/87
    Der Senat hält es für gerechtfertigt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Ausgleich bezüglich der Anwartschaften bei der VBL auszuschließen (vgl. in diesem Sinne auch OLG Frankfurt FamRZ 1987, 1052; anders OLG München FamRZ 1987, 1051).
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